Informationen zum Batteriegesetz
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Im Lieferumfang vieler GerĂ€te befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemÀà dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dĂŒrfen nicht in den HausmĂŒll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurĂŒckgeben:
- bei einer öffentlichen Sammelstelle
- dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
- auf dem Postweg an unser Versandlager: FUXTEC GmbH, Kappstr. 69, 71083 Herrenberg
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen MĂŒlltonne gekennzeichnet
Die MĂŒlltonne bedeutet: Batterien und Akkus dĂŒrfen nicht in den HausmĂŒll. Die Zeichen unter den MĂŒlltonnen stehen fĂŒr: Pb fĂŒr Blei; Cd fĂŒr Cadmium; Hg fĂŒr Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp ĂŒberschritten wird:
- HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
- Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
- Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.