Informationen zum Batteriegesetz

Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Im Lieferumfang vieler GerĂ€te befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemĂ€ĂŸ dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dĂŒrfen nicht in den HausmĂŒll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurĂŒckgeben:

  • bei einer öffentlichen Sammelstelle
  • dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
  • auf dem Postweg an unser Versandlager: FUXTEC GmbH, Kappstr. 69, 71083 Herrenberg


Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen MĂŒlltonne gekennzeichnet


Die MĂŒlltonne bedeutet: Batterien und Akkus dĂŒrfen nicht in den HausmĂŒll. Die Zeichen unter den MĂŒlltonnen stehen fĂŒr: Pb fĂŒr Blei; Cd fĂŒr Cadmium; Hg fĂŒr Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp ĂŒberschritten wird:
- HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
- Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
- Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.